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Allgemeine Geschäftsbedingungen Beenest

*Ausgabe gültig ab 1. Januar 2024

1. Geltungsbereich

1.1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge von Dienstleistungen mit Privat- und Geschäftskunden (Kunde), welche über den Online- oder Direkthandel von Beenest, vertreten durch Christoph Bollinger (Beenest), abgeschlossen werden.

1.2. Geltendes Recht und salvatorische Klausel

Die AGB beruhen auf schweizerischem Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

1.3. Inkrafttreten und Änderungen

Diese AGB gelten ab dem im Titel aufgedruckten Zeitpunkt und erset­zen sämtliche vorangehenden Versionen oder Bedingungen.

Der Kunde anerkennt diese AGB durch die elektronische Bestätigung im Online-Shop für jeden Bestellvorgang separat. Für Verträge, die auf andere Art, z.B. per Telefon, Fax oder Brief abgeschlossen werden, gelten diese AGB ebenfalls. Sie werden dem Kunden schriftlich mit der Auf­tragsbestätigung zugestellt. Falls ein Kunde in solchen Fällen nicht mit den AGB einverstanden ist, kann er sein Rücktrittsrecht innerhalb 30 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung in Anspruch nehmen. Ohne einen Gegenbericht des Kunden innerhalb der Frist von 30 Tagen gelten diese AGB vom Kunden als stillschweigend akzeptiert. Bei direkten Verträgen (Dienstleistung, Produkte oder Waren gegen Entgelt) kann der Kunde die Einsicht in die AGB verlangen. Ohne Aufforderung durch den Kunden gilt der Kaufvertrag als stillschweigend genehmigt und nach Bezahlung der Dienstleistung, des Produkts oder der Ware abgeschlossen.

Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.

2. Preise und Sonderangebote

2.1. Preiszusammensetzung

Die Preise werden in CHF angegeben. Wo nichts anderes er­wähnt, verstehen sich die Preise bei Dienstleistungen pro Teilnehmer. Inbegriffen sind die Leistungen gemäss Produktebeschrieb, sowie die Bearbeitung der Leistung. Allfällige Zusatzleistungen können extra verrechnet und ausgewiesen werden. Bei Angeboten an Geschäftskunden ist die Mehrwertsteuer exkludiert. Preise von Angeboten, die sich an Privatkunden richten, sind inklusive Mehrwertsteuer.

Werden Dienstleistungen physisch vor Ort erbracht, gehen Reise-, Ver­pflegungskosten und weitere Spesen des Kunden, die zum Erhalt der physischen Dienstleistung vor Ort anfallen, zu Lasten des Kunden.

2.2. Preisänderungen, Aktionen und Rabatte

Beenest behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die am Bestelldatum am physischen oder virtuellem Ort veröffentlichten Preise. Die Bedingungen und die Höhe der Preisre­duktion für Aktionen und Rabatte sind bei den betreffenden Informatio­nen abrufbar. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Mengen- oder Treuerabatte.

3. Buchung und Durchführung von Dienstleistungen

3.1. Buchung einer Dienstleistung

Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchung der Dienstleistung. Die Buchungen werden in der Reihenfolge des Ein­gangs berücksichtigt.

3.2. Durchführung einer Dienstleistung

Der Kunde wird über eine allfällige Annullierung der Dienstleistung mindestens 5 Tage vor dem Beginn der Dienstleistung informiert. Auf eine Entschädigung besteht kein Anspruch. Bereits bezahlte Leistungen werden durch Beenest in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.

Kann eine Dienstleistung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, können gegenüber Beenest keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Benach­richtigung.

4. Bedingungen für die Bereitstellung

4.1. Bereitstellungs- und Lieferfristen

Die Bearbeitung einer Bestellung, welche Montag bis Freitag von 08:00 Uhr (MEZ) bis spätestens um 17:00 Uhr (MEZ) eintrifft, beginnt unmittel­bar. Bei Bestellungen, die später oder an Samstagen, Sonn- oder allge­meinen Feiertagen bei Beenest eintreffen, wird die Bearbeitung erst am darauffolgenden Werktag aufgenommen. Als Werktage gelten alle Wochentage von Montag bis Freitag ausgenommen allgemeine Feierta­ge des Kantons Graubündens.

Die Bereitstellung digitaler Leistungen und Produkte erfolgt innerhalb von 36 Stunden.

Ist mit dem Kunde kein bestimmtes Bereitstellungsda­tum vereinbart worden und sollte innerhalb 21 Tagen seit Bestelldatum der Kunde die Dienstleistung nicht erhalten und auch keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.2. Bereitstellungsart und -kosten

Die Bereitstellung erfolgt als digitale Lieferung an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse.

5. Änderungen in der Leistungserbringung

Beenest hat das Recht, eine ursprünglich vorgesehene Dienstleis­tung nicht durchzuführen, wenn zu wenig Buchungen, Personal oder Hilfsmittel vorhanden sind. Zudem behält sich Beenest aus organisa­torischen Gründen vor, Gruppen zeitlich zu verschieben oder zusammen­zulegen. In diesem Fall hat der Kunde entweder die Möglichkeit, mit Beenest eine andere Dienstleistung zu vereinbaren oder bereits bezahlte Kosten für die Dienstleistung von Beenest pro Rata temporis, jedoch ohne Zinsen, zurückzufordern. Ansprüche auf Schadenersatz oder Ge­nugtuung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Stornierung, frühzeitiger Abbruch und Versäumnis

6.1. Stornierung einer Dienstleistung

Bei einer Stornierung einer Dienstleistung durch den Kunden schuldet er Beenest die Kosten in folgender Höhe:

  • bis 7 Tage vor Dienstleistungsbeginn: 0% des Dienstleistungspreises
  • bis 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn: Beratungen für Privatpersonen 0% des Dienstleistungspreises, übrige Dienstleistungen 70% des Dienstleistungspreises
  • weniger als 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn: 100% des Dienstleistungspreises
6.2. Mutationen bei einer Dienstleistung

Ändert der Kunde von sich aus die Dienstleistung, den Durchführungstag oder der angemeldeten Teilnehmer durch andere, so ist dies kostenlos, sofern die Änderung vor dem Dienstleistungsbeginn erfolgt.

6.4. Versäumnis einer Dienstleistung

Bei Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung durch den Kunden infolge medizinischer Gründe (z.B. wegen Krankheit, Unfall etc.) kann die Leistung durch eine kostenlose Umbuchung beansprucht werden. Die Gründe sind mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Versäumnisse ohne Meldung bis zum Start der Dienstleistung aus anderen Gründen können gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 je Fall umgebucht werden. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Dienstleistungspreises.

7. Zahlung

7.1. Zahlungsarten

Die Zahlung ist auf Wunsch des Kunden auf folgende Arten möglich:

7.1.1. Onlinezahlung

Die Bezahlung per Kredit-, Debitkarte oder anderen Online-Zahlungssystemen wie TWINT, Apple Pay, Google Pay usw. erfolgt online und unmittelbar in Abhängigkeit mit der Bestellung. Die Zahlungsabwick­lung erfolgt über den Abrechnungsdienstleister Payrexx. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind bei der Onlinezahlung ersichtlich. Der Preis der Dienstleistung wird am Tag verbucht, an dem die Bestellung aufgegeben wird. Je nach Zahlungsart und -ort des Kunden können durch diese Gebühren für Auslandzahlungen an den Kunden verrechnet werden. Die Gebühren richten sich nach den Konditi­onen des Zahlungsanbieters des Kunden und werden durch Beenest nicht übernommen.

7.1.2 Zahlung per Rechnung

Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage netto ab Rechnungsstellung, für Geschäftskunden 30 Tage netto. Die Zahlungsverbindung ist auf den Dokumenten ersichtlich oder kann auf der Webseite abgerufen werden.

Beenest behält sich das Recht vor Bonitätsprüfungen durchzuführen. Diese können entweder durch Einholung der nötigen Auskünfte oder durch An- oder Teilzahlungen über eine andere Zahlungsart (z.B. Vorkas­se) erfolgen. Kunden mit offenen Mahnungen gegenüber Beenest kann die Bezahlung auf Rechnung oder die Bezahlung per Vorkasse verweigert werden. Die Frist von 21 Tagen gemäss Ziffer 4.1 beginnt in diesem Fall erst dann zu laufen an, wenn der vollständige Betrag auf dem Konto von Beenest eingetroffen ist. Trifft die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist netto auf dem Konto von Beenest ein, hat Beenest das Recht, die Bestellung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten.

7.1.3. Zahlung mit Gutscheinen

Die Gutscheinnummer ist im entsprechenden Feld des Warenkorbs vor dem Bestellabschluss anzugeben. Ist dies aufgrund einer technischen Störung oder infolge manueller Bestellung (telefonisch, persönlich) nicht möglich, ist die Gutschein-ID in geeigneter Form mitzu­teilen. Eine allfällige Vergütung erfolgt in diesem Fall manuell.

7.2. Verzug

Bei verspäteter Zahlung wird Beenest höchstens drei Mahnungen verschicken. Die erste Mahnung ist kostenlos. Für die zweite Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Für die dritte und letzte Mahnung beträgt die gesamte Bearbeitungsgebühr CHF 60.00. Bezahlt der Kunde dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnah­men eingeleitet. Ausserdem werden mit dem Einleiten von betreibungs­rechtlichen Massnahmen Verzugszinsen von 5,0% p.a. – rückwirkend ab dem Ende der Zahlungsfrist der Rechnung – fällig.

7.3. Anspruch auf eine Dienstleistung bei Zahlungsverzug des Kunden

Gerät der Kunde in Verzug, dann fällt die Reservierung für eine Dienst­leistung und das Recht auf die Inanspruchnahme dahin. Der Produkte­preis bleibt weiterhin vollumfänglich geschuldet. Erfolgt die Zahlung nach Eintritt des Verzugs, jedoch vor dem Start der Dienstleistungser­bringung, dann hat der Kunde dann Anrecht auf die Dienstleistung, wenn dieser nicht bereits anderweitig vergeben worden ist.

8. Veröffentlichung von Fotos und Filmen

Während der Erbringung von Dienstleistungen können Fotos oder Videos gemacht werden. Diese werden gegebenenfalls für die Dienstleistungs­erbringung benötigt. Das Recht auf das eigene Bild kann in jedem Fall durch eine mündliche oder schriftliche Bekanntmachung beansprucht werden. Digitale Medien, die innerhalb einer solchen Dienstleistung erstellt werden, dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Personen weder für Marketingzwecke noch ausserhalb der Dienstleistung verwen­det werden.

Für das Erstellen von Fotos für andere Zwecke (z.B. auf Flyern, Plakaten, Blachen etc.), sowie für Filme und Werbespots (verbal und/oder visuell) muss Beenest in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Kunden einfordern.

9. Haftung und Garantie

9.1. Garantie

Beenest garantiert, dass die Dienstleistung die zugesi­cherten Eigenschaften aufweist.

Dienstleistungen im Sinne von Bildungsangeboten garantieren die genannten Leistungen im Produktebeschrieb. Eine Garantie auf Lerner­folg, das Bestehen von Prüfungen oder Erlangen von Zertifikaten ist ausgeschlossen, da eine solche von verschiedenen Gegebenheiten ausserhalb der Dienstleistung beeinflusst werden.

9.2. Mängel an Dienstleistungen

Ein Mangel an einer Dienstleistung liegt dann vor, wenn die im Produk­tebeschrieb genannten Leistungen nicht oder nur teilweise erfüllt wer­den. Die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit über das Erbringen der Leistung allein, gilt nicht als Mangel einer Dienstleistung. Werden im Produktebeschrieb genannte Leistungen nicht erbracht, so hat der Kunde die Wahl, unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, einen dem Min­derwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9.3. Haftung zwischen Kunde und Beenest

Der Kunde verpflichtet sich die Haftung für die Hilfsmittel, die durch Beenest an den Kunden bereitgestellt werden, zu übernehmen. Er hat den Sachschaden an Eigentum von Beenest, den er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und den Personenschaden vollumfänglich zu ersetzen. Der Kunde verfügt über eine entsprechende Unfall- und Haft­pflichtversicherung für sich und seine Teilnehmer.

Der Kunde ist selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung ver­antwortlich. Das Benutzen der Anlagen von Beenest erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl, Verlust und Verschmutzung von Gegenständen und Kleidungsstücken kann Beenest nicht haftbar gemacht werden.

Für alle von Beenest organisierten Dienstleistungen und Veranstal­tungen schliesst Beenest jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Ausgenommen ist Grobfahrlässigkeit.

10. Haftung für die Onlinedienste

Beenest verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem techni­schen Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.

Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten.

Beenest haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen (z.B. Payrexx, PayPal, Schweizerische Post AG, Providern usw.), mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.

Weiter haftet Beenest nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

11. Gerichtsstand

Für Klagen von Privatkunden ist das Gericht am Sitz von Beenest in Felsberg GR zuständig. Für Klagen von Beenest ist das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig.

Gerichtsstand für Geschäftskunden ist der Sitz von Beenest in Felsberg GR.

*Für die bessere Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet